In der Sitzung am 22.11.2018 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der Systemischen Therapie für Erwachsene bestätigt. Damit hat er entschieden, dass Systemische Psychotherapie künftig als Versicherungsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden kann.
Bevor Patientinnen und Patienten Systemische Therapie als Leistung der Krankenkassen in Anspruch nehmen können, muss zunächst die Psychotherapie-Richtlinie angepasst werden und Einzelheiten zur praktischen Anwendung geregelt werden. Der Abschluss des Verfahrens soll lauf Bundesgesundheitsministerium bis März 2019 erfolgen.
Mehr unter: